AGB

Vorwort
Lilge, Setz & Kooperationspartner sind eine Kooperation von Einzelkaufleuten. Es besteht keinerlei rechtliche oder steuerlich verbindliche oder voneinander abhängende Beziehung zwischen den Einzelkaufleuten. Jeder handelt in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung.
 
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen  Lilge, Setz & Kooperationspartnern.
 
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den jeweiligen Vertragspartner übermittelt haben.
 
2. Vertragsgegenstand
2.1 Lilge, Setz & Kooperationspartner bieten Personal- und Organisationsberatung an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird unter anderem in der Internetpräsenz und sonstigen genutzten Medien bekannt gegeben.
 
2.2 Die Leistungsgegenstände und der Leistungsumfang werden für jeden konkreten Auftrag gesondert vereinbart und schriftlich fixiert. Diese AGB sind Bestandteil der Vereinbarung.
 
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit  Lilge, Setz und/oder Kooperationspartnern kommt entweder durch eine beiderseitig unterschriebene Leistungsvereinbarung zustande oder durch die Angebotsannahme per E-Mail oder telefonisch an die angegebenen Kontaktdaten. Mit der Bestätigung wird der Vertrag für beide Seiten verbindlich. Jeder Partner handelt auf eigene Verantwortung und eigene Rechnung. Bei mehreren Leistungsträgern trägt ein namentlich genannter Partner die Gesamtverantwortung.
 
3.2 Wir behalten uns vor, bei unzumutbaren Änderungen der Vertragserfüllung, diesen als nichtig zu erklären. Dazu gehören u.a. kurzfristige Änderungen der Durchführungszeit bzw. des Ortes.
 
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
 
4.2 Sämtliche Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Rechnungssteller ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% der Vertragssumme zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
 
4.3 Barauslagen und besondere Kosten, die auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
 
4.4 Sämtliche Leistungen verstehen sich zuzüglich der  zur Zeit der Leistung geltenden Mehrwertsteuer.
 
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem konkreten Vertragsnehmer der „Lilge, Setz & Partner – Personal- und Organisationsberatung“ und dem jeweiligen Vertragspartner.
 
5.2 Werden einzelne Leistungen durch den Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, so behalten wir uns vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
 
5.3 Fahrt- und Übernachtungskosten sind nicht im Preis enthalten. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Es wird ein Kilometerpreis von EUR 0,30 pro gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt.
 
5.4 Stornierung
Schriftlich oder mündlich bestätigte Termine für Inhouse-Seminare, Unternehmensberatungen, Vorträge und Coachings können bis 4 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden, bis drei Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellen wir den bereits geleitsteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Bei Absagen kürzer als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 4 Arbeitstage berechnen wir die volle Veranstaltungsgebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.
 
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer von Trainings, Coaching und sonstigen Gruppenveranstaltungen verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Coach/Referent vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
 
6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
 
6.3 Veranstaltungen und Seminare, (hierunter fallen insbesondere solche im sog. Outdoorbereich) sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
 
6.4 Beratungsleistungen werden üblicherweise in den Räumen des Vertragspartners erbracht. Der Vertragspartner trägt Sorge, dass die Leistung der teilnehmenden Partner ohne fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verschulden seinerseits erbracht werden kann. Sollte dies nicht gegeben sein, so behalten wir uns vor, die Leistungserbringung abzubrechen und das Honorar zu berechnen.
 
7. Verschwiegenheitspflicht
Lilge, Setz & Kooperationspartner verpflichten sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren.) Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
 
8. Urheberrechte
Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
 
9. Haftung
Die Partner haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der jeweilige Vertragsnehmer der Lilge, Setz & Kooperationspartner ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
 
10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Wiesbaden.
 
11. Schlussbestimmungen
Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder einer Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.